[ Auszug: Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range
nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs
herauszugeben. Ist er nicht im Be ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]